Spezielle Versicherung für Kampfhunde

Sie möchten Ihren Kampfhund versichern lassen? Nicht alle Versicherungsgesellschaften übernehmen den Versicherungsschutz für Kampfhunde, deswegen sollte man sich im Vorfeld ausreichend informieren und verschiedene Anbieter miteinander vergleichen. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Versicherungspflicht

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist für Halter von Kampfhunden gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Besitzer einer Kampfhunderasse bekommen Probleme seitens der Versicherungen. Entweder wird für Kampfhunde keine Haftung übernommen oder die Höhe der Deckungssumme ist nur begrenzt. Des Weiteren fordern einige Versicherungen enorme Aufschläge, die zu beträchtlichen Beitragszahlungen führen. Die Versicherungsgesellschaften begründen dies mit dem erhöhten Gefahrenpotenzial, das von Kampfhunden ausgehen kann.

Kampfhunderassen

Kampfhunde werden auch als Listenhunde bezeichnet. Der Gesetzgeber hat einige Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft, dazu gehören beispielsweise: American Staffordshire Terrier, American Bulldog, Pitbull, Mastiff oder Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen, auch mit anderen Hunderassen. Die als Kampfhunde eingestuften Rassen variieren jedoch je nach Bundesland. Darüber hinaus haben die Versicherungsgesellschaften ihre eigene Rasseliste, auf der gefährliche Hunde erfasst sind. Möglich ist deshalb auch, dass der Hund in der Liste der Kampfhunde des jeweiligen Bundeslandes nicht aufgeführt ist, Sie Ihren Hund dennoch nicht versichern lassen können, weil er in der Rasseliste der Versicherung vermerkt wurde.

Versicherungsleistung

Einige Versicherungen bieten Haftpflichtversicherungen speziell für Kampfhunde an. Jedoch variieren hierbei Leistungsumfang und Höhe des Versicherungsbeitrages. Verschiedene Kriterien sollten allerdings vor Versicherungsabschluss unbedingt berücksichtigt werden. Dazu gehört eine ausreichend hohe Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Des Weiteren sollte die Höhe der Selbstbeteiligung möglichst gering gehalten werden. Falls auch andere Personen Ihren Hund hüten, ist die Fremdhüterhaftung ein weiterer wichtiger Vertragsbestandteil. Schäden, die während dieser Zeit einem Dritten entstehen, werden dann ebenfalls von der Versicherung übernommen. Vorteilhaft ist außerdem, wenn die Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten Unterstützung zusichert.
Mittlerweile gibt es jedoch auch Versicherungen, die ausnahmslos alle Hunderassen versichern. Dabei sind weder die Beiträge für Kampfhunde höher noch die Bedingungen begrenzt. Ein kombinierter Abschluss, zusammen mit einer Kranken- sowie Operationsversicherung, ist möglich.

22. August 2011 | 0 Kommentare | Kampfhunde, Leistungsumpfang, Versicherungspflicht

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