Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Bello
Oftmals sind sich Hundehalter gar nicht dessen bewusst, dass Schäden, die von ihrem Bello verursacht wurden, von ihnen in voller Höhe bezahlt werden müssen. So manch einer glaubt gar, die eigene Haftpflichtversicherung würde auch den Hund mit einschließen. Dies stimmt jedoch nicht, da nur kleine Haustiere durch die Haftpflicht mitversichert sind. Damit nicht ein vom Hund verursachter Schaden für den finanziellen Ruin sorgt, sollte dringend eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
In vielen deutschen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung für jeden Hundehalter bereits Pflicht. Dies muss der Hundehalter nachweisen können, wobei die Deckungssumme bei Personenschäden zudem mindestens 500.000 Euro umfassen muss.
Haftung im Schadensfall
Ein Moment der Unachtsamkeit des Hundehalters und schon ist es geschehen: Der Hund hat einen Schaden verursacht. So kann es passieren, dass der Hund beim Ball spielen einem Radfahrer vor das Fahrrad läuft und dieser daraufhin stürzt. Als Hundehalter muss man nun für sämtliche Kosten aufkommen, die durch den Unfall entstanden sind – und zwar in unbegrenzter Höhe! Man bezahlt also sowohl den Krankenhausaufenthalt des Radfahrers als auch eine Reparatur des Fahrrads. Dabei können insbesondere die Kosten für Personenschäden ins Unermessliche steigen, wenn der Unfallgegner zum Beispiel für sein ganzes Leben geschädigt ist und somit fortlaufend Kosten entstehen. Besitzt man eine Hundehaftpflichtversicherung, so kommt diese jedoch – im Rahmen der festgelegten Deckungssumme – für jene Kosten auf. Die Hundehaftpflicht, die man ganz einfach online abschließen kann, deckt dabei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab. Übrigens zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Schäden bei anderen Personen als Ihnen selbst verursacht wurden. Wirft der Hund also im eigenen Heim die teure chinesische Vase zu Boden, wird der Schaden nicht durch die Hundehaftpflicht ersetzt.
Sonderleistungen der Hundehaftpflicht
Nicht jede Hundehaftpflicht umfasst die gleichen Leistungen. Man sollte also vor dem Abschluss das Leistungsportfolio ansehen und dann anhand dessen entscheiden, welche Versicherung die richtige ist. Geht man zum Beispiel oft mit dem Hund auf Reisen, so sollte die Versicherung auch im Ausland entstandene Schäden abdecken. Besitzt man einen besonders ungestümen Hund und ist oft mit diesem bei Verwandten oder Freunden zu Besuch, so kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Hier sollten also Mietsachschäden abgedeckt werden. Gibt man seinen Hund oft in die Obhut eines Hundesitters oder generell eines anderen Aufpassers, so sollte sichergestellt sein, dass die Versicherung auch andere auf den Vierbeiner aufpassende Personen einschließt. Für Züchter bietet es sich an, eine solche Hundehaftpflichtversicherung zu wählen, die neben den Muttertieren auch die Welpen kostenfrei mitversichert.
15. November 2011 | 0 Kommentare | Leistungsumpfang, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht